Neues Schuljahr 2022/23
Sehr geehrte Kolleginnen, sehr geehrte Kollegen,
nach dem gegenwärtigen Kenntnisstand ist die Erwartung berechtigt, dass der Start in das neue Schuljahr 2022/2023 mit so viel Normalität wie möglich an den Schulen stattfinden kann.
Ohne Pflicht zum Tragen von Masken in der Schule und — nach der ersten Schulwoche nach den Sommerferien, die mit dreimaligem Testen als Schutzwoche ausgestaltet werden soll — ohne flächendeckende anlasslose Testungen.
Die aktuelle Planung sieht vor, dass in der ersten Schulwoche nach den Sommerferien (Montag, den 22. August 2022 bis Freitag, den 26. August 2022) Auszubildende und Schülerinnen und Schüler sowie in der Schule Tätige, die keinen Genesenen- oder Impfnachweis führen können, die Schule nur betreten dürfen, wenn sie am Montag, Mittwoch und Freitag einen Nachweis über die Durchführung eines Antigen-Schnelltests mit negativem Ergebnis führen.
Diese Regelung soll zu einer erhöhten Sicherheit nach den Sommerferien führen.
Die Ausgabe der Tests sowie die allgemeinen Regelungen erfolgen im Wesentlichen wie im Schuljahr 2021/2022.
Kolleginnen und Kollegen die demnach einen Testnachweis führen müssen, treten bitte mit ihrer Abteilungsleiterin oder dem Abteilungsleiter in Kontakt, um die Abläufe zu klären. Gerne können Sie dies auch mit mir besprechen.