Fachangestellte/-r für Arbeitsförderung

Ausbildungsvertrag mit der Bundesagentur für Arbeit
Die Berufsausbildung erfolgt im Dualen System, d. h. die praktische Tätigkeit wechselt mit dem Unterricht in der Berufsschule. Innerhalb der dreijährigen Ausbildungszeit wird der Berufsschulunterricht in Unterrichtsblöcken von insgesamt 13 Wochen pro Ausbildungsjahr durchgeführt.
In der restlichen Zeit erfolgt im Rahmen von Lernsequenzen und Lehrgängen die fachpraktische und in den Arbeitsagenturen die praktische Ausbildung.
Die/der Fachangestellte für Arbeitsförderung ist der Ausbildungsberuf der Bundesagentur für Arbeit. Durch die Ausbildung werden Kompetenzen für folgende Tätigkeitsmerkmale im mittleren Dienst in einer Arbeitsagentur erworben:
- als Arbeitsberater
- in der Kundengruppe: Ausbildungsmarktpartner (Berufsberatung)
- in der Sachberatung ( Leistungsabteilung) oder
- im Informations- und Pressedienst
- Aktive Arbeitsförderung
- Entgeltersatzleistung
- Wirtschafts- und Sozialkunde
- Praktische Übung
Weiterführende Informationen
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OSZ 2 Spree-Neiße Homepage: www.osz2spn.de |
Bundesagentur für Arbeit Regionaldirektion Friedrichstr. 34 10969 Berlin |
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