Fachoberschule einjährig - Vollzeitform

Dauer der Ausbildung: 1 Jahr
Aufnahmevoraussetzungen:
In den Bildungsgang kann aufgenommen werden, wer
- den mittleren Schulabschluss oder einen gleichwertigen Abschluss (Realschulabschluss/ Fachoberschulreife) nachweist oder die Berechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe erworben hat,
- eine auf die Fachrichtung bezogene einschlägige Berufsausbildung nach Berufsbildungsgesetz oder Handwerkskammerverordnung oder nach Landesrecht erfolgreich abgeschlossen hat oder
- eine gleichwertige vom für die Schule zuständigen Ministerium anerkannte berufliche Vorbildung oder
- eine einschlägige mindestens fünfjährige Berufstätigkeit nachweist.
Überschreiten die Bewerber zahlenmäßig die geplanten Schulplätze, so wird ein Auswahlverfahren durchgeführt.
Anmeldung:
- Bewerbungsschreiben
- Tabellarischer Lebenslauf
- Zeugnis mit Nachweis der Fachoberschulreife
- Nachweis der beruflichen Ausbildung
- Lichtbild
Organisation/Ablauf:
- Vollzeitform (5 Tage pro Woche Unterricht)
- Als Fremdsprache wird Englisch erteilt (5 Jahre Vorkenntnisse)
Die Probezeit dauert ein halbes Jahr. Wird die Probezeit nicht bestanden, so muss der Bildungsgang verlassen werden. Eine erneute Aufnahme in den gleichen Bildungsgang ist einmal frühestens zu Beginn des nächsten Schuljahres möglich (§9 (6)).
Ausbildungsinhalte/-ziele:
- Fachhochschulreife Typ Wirtschaft und Verwaltung
- spätere Studienaufnahme an einer Fachhochschule in Deutschland
- ein kombiniertes Auslandsstudium
- Beamtenlaufbahn im gehobenen Dienst
Stundentafel:
| Deutsch | 4 Stunden (pro Woche) |
| Politische Bildung | 2 Stunden |
| Englisch | 5 Stunden |
| Mathematik | 5 Stunden |
| Physik oder Biologie | 2 Stunden |
| Wirtschaftswissenschaft | 6 Stunden |
| Rechnungswesen | 3 Stunden |
| Recht | 2 Stunden |
| Sport | 1 Stunden |
Abschlussprüfung:
Schriftliche Prüfungsfächer sind:
| Mathematik | 3 Stunden |
| Deutsch | 3 Stunden |
| Englisch | 3 Stunden |
| Wirtschaftswissenschaft | 3 Stunden |
Die mündliche Prüfung kann in jedem Fach (außer Sport) erfolgen (i. d. R. maximal 3). Im Fach Englisch werden alle Prüfungsteilnehmer auch mündlich geprüft.
Bei Nichtbestehen des Fachhochschulreifeprüfungsverfahrens:
- Eine erstmalig nicht bestandene Fachhochschulreifeprüfung kann nach dem nochmaligen Besuch des letzten Schuljahres einmal wiederholt werden. Bei Vorliegen besonderer Gründe, die die Schülerin oder der Schüler nicht selbst zu vertreten hat, kann das für die Schule zuständige Ministerium eine zweite Wiederholung gestatten.
- Eine Wiederholung setzt voraus, dass auch im folgenden Schuljahr der zu wiederholende Bildungsgang eingerichtet ist.
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