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Fachoberschule 12 einjährig - Vollzeitform

Dauer der Ausbildung: 1 Jahre

 

Aufnahmevoraussetzungen:
In einen einjährigen Bildungsgang in Vollzeitform kann aufgenommen werden, wer die Fachoberschulreife, einen der Fachoberschulreife gleichwertigen Abschluss oder die Berechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberschule besitzt und

  • eine auf die Fachrichtung bezogene mindestens zweijährige Berufsausbildung nach Berufsbildungsgesetz oder Handwerkskammerverordnung oder nach Landesrecht oder
  • eine gleichwertige vom für Schule zuständigen Ministerium anerkannte Vorbildung oder
  • eine einschlägige mindestens fünfjährige Berufserfahrung nachweist.

Überschreiten die Bewerber zahlenmäßig die geplanten Schulplätze, so wird ein Auswahlverfahren durchgeführt.

Anmeldung:

  • Bewerbungsschreiben
  • Tabellarischer Lebenslauf
  • Zeugnis mit Nachweis der Fachoberschulreife
  • Nachweis der beruflichen Ausbildung
  • Lichtbild

Organisation/Ablauf:

  • Vollzeitform (5 Tage pro Woche Unterricht)
  • Als Fremdsprache wird Englisch erteilt (5 Jahre Vorkenntnisse)

Die Probezeit dauert ein halbes Jahr. Wird die Probezeit nicht bestanden, so muss der Bildungsgang verlassen werden. Eine erneute Aufnahme in den gleichen Bildungsgang ist einmal frühestens zu Beginn des nächsten Schuljahres möglich (§9 (6)).

Ausbildungsinhalte/-ziele:

  • Fachhochschulreife Typ Wirtschaft und Verwaltung
  • spätere Studienaufnahme an einer Fachhochschule in Deutschland
  • ein kombiniertes Auslandsstudium
  • Beamtenlaufbahn im gehobenen Dienst

Stundentafel:  

Deutsch 4 Stunden (pro Woche)
Politische Bildung 2 Stunden
Englisch 5 Stunden
Mathematik 5 Stunden
Physik oder Biologie 2 Stunden
Wirtschaftswissenschaft 6 Stunden
Rechnungswesen 3 Stunden
Recht 2 Stunden
Sport 1 Stunden

Abschlussprüfung:
Schriftliche Prüfungsfächer sind:

Mathematik 3 Stunden
Deutsch 3 Stunden
Englisch 3 Stunden
Wirtschaftswissenschaft 3 Stunden

Die mündliche Prüfung kann in jedem Fach (außer Sport) erfolgen (i. d. R. maximal 3). Im Fach Englisch werden alle Prüfungsteilnehmer auch mündlich geprüft.

Bei Nichtbestehen des Fachhochschulreifeprüfungsverfahrens:

  • Eine erstmalig nicht bestandene Fachhochschulreifeprüfung kann nach dem nochmaligen Besuch des letzten Schuljahres einmal wiederholt werden. Bei Vorliegen besonderer Gründe, die die Schülerin oder der Schüler nicht selbst zu vertreten hat, kann das für die Schule zuständige Ministerium eine zweite Wiederholung gestatten.
  • Eine Wiederholung setzt voraus, dass auch im folgenden Schuljahr der zu wiederholende Bildungsgang eingerichtet ist.

Downloads

info_fos_1j_voll (PDF 145,76 KB)


Aktuelle Informationen


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Aktuelle Termine


August 2010

Mi. 18.08.2010
09:00 Uhr, Aula
Gesamtkonferenz

ab ca. 11:00
Abteilungskonferenzen

14:00 Uhr, R 1213
Fachkonf. Sprachen

14:00 Uhr, Kl. Halle
Fachkonf. Sport

Do. 19.08.2010
08:00 Uhr, R 1213
Fachkonf. Deutsch

ab 09:00 Uhr
Fachkonf./Bildungsg.
Lernbereichskonf.

Di. 24.08.2010
15:00 Uhr, R 3215
Fachkonf. WISO


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